| Die Hausordnung ist eine Ergänzung zur Schulordnung … |
... (§ 43 bis § 50 Schulunterrichtsgesetz) und regelt das Zusammenleben in einer Gemeinschaft - auch in der Schulgemeinschaft. Diese Regeln sind von jedem einzelnen Schüler einzuhalten. Jeder muss sich bemühen, dass er durch sein Verhalten nicht zum Ärgernis für andere wird. Im Einzelnen sind jedoch folgende Punkte unbedingt zu beachten: - Betreten des Schulgebäudes:
Der Zutritt zum Schulgebäude erfolgt ausschließlich über den Garderobeneingang. Straßenschuhe, Überbekleidung und Kopfbedeckung sind in der Garderobe zu verwahren. Für die Aufbewahrung von Wertsachen stehen in der Garderobe Schränke mit Pfandschloss zur Verfügung. Die Schlüssel dieser Schränke dürfen nicht nach Hause mitgenommen werden.
Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Turnschuhe gelten nicht als Hausschuhe.
Da das Tragen von Sicherheitsschuhen in den Werkstätten Vorschrift ist, darf die Pausenhalle mit diesen Schuhen betreten werden. - Anwesenheit und Unterrichtszeiten:
Anwesenheitspflicht: 7:50 Uhr bzw. 13:05 Uhr in der Pausenhalle. Bis 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn bleiben die SchülerInnen in der Pausenhalle.
In der unterrichtsfreien Zeit ist der Aufenthalt in Klassen oder Spezialräumen (Labors, EDV-Räumen, Werkstätten) nicht erlaubt.
SchülerInnen, die zu spät kommen, melden sich im Sekretariat.
Sowohl während der Unterrichtszeit als auch während der Pausen ist es den Schülern nicht gestattet, die Schulräumlichkeiten ohne Erlaubnis zu verlassen.
Dies gilt auch für SchülerInnen, die den Religionsunterricht nicht besuchen. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, hat sich in der oberen Aula aufzuhalten. - Unterrichtsversäumnisse:
Die Schule ist unverzüglich zu verständigen, falls ein Schulbesuch nicht möglich ist. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist dem Formblatt der Schule eine ärztliche Bestätigung bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung beizulegen.
Für Freistellungen vom Unterricht ist ein schriftliches Ansuchen (Formblatt - im Sekretariat erhältlich) erforderlich. - Unterricht und Unterrichtsräume:
Die Schüler haben alle für den Unterricht notwendigen Lehr- und Lernbehelfe sowie Mitschriften mitzubringen. Handys mit Taschenrechnerfunktion sind keine Lernbehelfe.
Alle Schüler sind verpflichtet, in den Klassenräumen, insbesondere am eigenen Arbeitsplatz, auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Einrichtungsgegenstände zu schonen. Jeder Schüler haftet bei mutwilliger Beschädigung.
Aus Sicherheitsgründen ist das Bedienen von Beamern, Fenstern, Jalousien usw. den Lehrpersonen vorbehalten.
Den berechtigten Anordnungen der Schülervertreter und der von ihnen eingeteilten Dienste (Tafeldienst, ...) ist Folge zu leisten.
Essen und Trinken (Ausnahme: Leitungswasser) ist in den Klassenräumen nicht erlaubt. - Leistungsfeststellung:
Alle SchülerInnen sind verpflichtet, Aufzeichnungen über ihre schulischen Leistungen zu führen (Notenblatt). Erziehungs- und Lehrberechtigte sind somit jederzeit über die schulischen Leistungen informiert.
- Verhalten in der Schule:
Ordnung und Sauberkeit erleichtern das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft.
Es gelten die Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere jene der Unfallverhütung in den Werkstätten.
Das Rauchen ist nur im Pausenhof während der Pausen gestattet. Andere Suchtmittel (Alkohol, Drogen) sind verboten. Wir verzichten im gesamten Schulgelände auf Kaugummi.
Die aktive und passive Verwendung von Mobiltelefonen ist im gesamten Schulgebäude untersagt (= Gerät ausschalten). Bei Missachtung werden die Geräte vom Lehrer abgenommen! (Ausnahme: Pausenhalle und Pausenhof in der unterrichtsfreien Zeit)
Wer Müll (zB Zigarettenstummel, ...) nicht ordnungsgemäß entsorgt bzw. allgemein gültige Regeln der Hygiene missachtet, wird unter Aufsicht des Schulwarts nach Unterrichtsschluss zu "Reinigungseinsätzen" herangezogen. - Auflösung des Lehrverhältnisses:
Die Auflösung des Lehrverhältnisses und der damit verbundene Austritt des Lehrlings aus der Schule muss der Schule unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden. Die erhaltenen Schulbücher sind der Schule zurückzugeben. - Parken:
Eine beschränkte Anzahl von Parkplätzen steht den Schülern zur Verfügung, Lehrerparkplätze dürfen von Schülern nicht benützt werden.
Diese Hausordnung ist einvernehmlich im Schulgemeinschaftsausschuss (SchUG § 44) beschlossen und der Schulbehörde I. Instanz zu Kenntnis gebracht worden. |